Die Diagnose Krebs (Karzinom, Sarkom) ist erst verbindlich, wenn sie der
PathologeIn gestellt oder bestätigt hat. Nachdem der PathologeIn den speziellen
Tumortyp, seine Bösartigkeit (Malignität) und den Grad der Bösartigkeit
(Malignitätsgrad) bestimmt hat, wird mit der Therapie begonnen.
Im Rahmen der Referenzpathologie zum Verbundprojekt der Deutschen Krebshilfe zum „Erblichen Dickdarmkarzinom“ besteht eine jahrelange wissenschaftliche und diagnostische Erfahrung in der Beurteilung von Dickdarmtumoren im Hinblick auf Erblichkeit.
Prof. Dr. med. H.-U. Schildhaus
Dr. med. S. Ting
PD. Dr. med. E. Heinmöller
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