OBDUKTION

Zu den Aufgaben des Pathologen gehört es auch, nach Eintritt des Todes zu
klären, welche Krankheiten zum Ableben des Patienten geführt haben. Durch eine Obduktion (innere Leichenschau) kann die Todesursache ermittelt werden.

Dabei herrscht eine klare Trennung zwischen dem Rechtsmediziner/Gerichtsmediziner und dem Pathologen.
PathologenInnen führen in der Regel die Obduktion an natürlich verstorbenen Personen durch, während die RechtsmedizinerInnen alle zweifelhaften und insbesondere nicht natürlichen Todesfälle untersuchen.

Durch unsere Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Gießen ist es uns möglich, die Klärung aller Kategorien von Todesursachen zu gewährleisten.

Anmeldung einer Obduktion:

Tel. 0561 50042 124